Direktversicherung für Grenzgänger – schließen sie ihre Rentenlücke

Möchten Sie ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten, sollten sie am besten jetzt handeln. Dabei helfen wir ihnen gerne. Kontaktformular

Ein Erlass der OFD Karlsruhe ermöglicht ihnen eine zusätzliche – steuerlich geförderte – Vorsorge über die Direktversicherung nach deutschem Recht. Ihr Schweizer Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer – versorgungsberechtigter und Beitragszahler ist der deutsche Arbeitnehmer.

  • Sie können jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zzgl. 1.800 € nach § 3 Nr. 63 Estg. in eine Direktversicherung einzahlen.
  • Das sind im max. 404 € im Monat (Stand 2017)

Sie brauchen mehr als eine Grundversorgung

  • Als Grenzgänger mit schweizerischem Arbeitgeber und Wohnort in Deutschland partizipieren sie zwar mit der AHV (vergleichbar mit der deutschen Rentenversicherung) und BVG (obligatorische berufliche Vorsorge) an der Grundversorgung aus den ersten beiden Säulen des schweizerischen Systems. Der Weg in die geförderte „dritte Säule“ ist ihnen jedoch versperrt.

Brutto ist nicht gleich Netto

  • Verschärft wurde die Situation durch das deutsche Alterseinkünftegesetz, das auch für schweizerische Altersrenten (AHV und Pensionskassen) gilt. Dadurch wird ihre gesetzliche Altersrente nicht mehr mit dem geringen Ertragsanteil, sondern nach und nach voll versteuert, sodass sie bis zum Jahre 2040 zu 100 % steuerpflichtig ist.
  • Das Netto-Rentenniveau deutscher Grenzgänger wird damit deutlich gesenkt

Vorteile für Arbeitgeber

  • Grenzgänger erhalten wie ihre Kollegen die „dritte Säule“ der Altersvorsorge
  • Positive Bindung der deutschen Fachkräfte an das Unternehmen
  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder administrativer Aufwand
  • Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers wird die Versicherungsnehmereigenschaft auf diesen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen
  • Es kommt kein Haftungsrisiko auf den Arbeitgeber zu

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Mit Hilfe des Arbeitgebers kann die durch die nachgelagerte Besteuerung entstandene Rentenlücke verringert werden
  • Zusätzlich hohe Förderung für die altersvorsorge durch das geltende deutsche Einkommensteuerrecht
  • Auf Antrag kann die Steuerentlastung über Freibeträge sofort greifen
  • Grenzgänger erhalten analog zu den schweizerischen Kollegen ihre „dritte Säule“ zur altersvorsorge
  • Hartz-IV-Sicherheit liegt vor

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