Krankenversicherung für Grenzgänger

Als Grenzgänger unterliegen sie nicht mehr der Versicherungspflicht in Deutschland, sondern zunächst einmal der Versicherungspflicht in der Schweiz.

Von dieser Pflicht kann sich der Grenzgänger innerhalb 3 Monaten nach Erteilung der Grenzgängerbewilligung jedoch befreien lassen und hat damit grundsätzlich vier Möglichkeiten sich zu versichern:

  • als freiwilliges Mitglied in der dt. gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • als Pflichtmitglied in einer schweizerischen Krankenkasse
  • als Versicherter einer deutschen privaten Krankenversicherung
  • als Privatpatient in der Schweiz (Tarif Mondial) wird derzeit nicht mehr angeboten

Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile der Systeme erläutert. Kontaktformular


Gesetzliche Versicherung in der Schweiz –bilaterale Verträge (KVG)

Bei Aufnahme der Grenzgängertätigkeit, bzw. Erhalt der Grenzgängerbewilligung, ist der Grenzgänger zunächst verpflichtet, sich in der Schweiz gesetzlich kranken zu versichern.

Von dieser Pflicht kann er sich gegebenenfalls befreien lassen. Wir bieten in den bilateralen Verträgen alle wichtigen Krankenversicherer an.

Vorteil der bilateralen Verträge ist die Rückkehrmöglichkeit in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, z. B. im Rentenalter. Für die Dauer der Grenzgängertätigkeit ist die Versicherung bindend und nur in klar definierten Fällen besteht eine erneute Wahlmöglichkeit.

Sie erhalten über ihre bisherige deutsche gesetzliche Krankenversicherung eine versichertenkarte, mit den analogen Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung jedoch nur Sachleistungen.

Zu den bilateralen Verträgen werden Zusatzversicherungen einerseits über die schweizerische Versicherung (freie Krankenhauswahl und Alternativmedizin) angeboten und über deutsche Zusatzversicherungen die ambulante Leistungen, Zahn-, Pflegeleistungen und die stationären Tarife aufgewertet.

Über den schweizerischen Krankenversicherer können sie sich unter Anrechnung der Jahresfranchise und einer weiteren 10%-igen Selbstbeteiligung auch ambulant und stationär im Mehrbettzimmer behandeln lassen.

Vorteile der CH-gesetzlichen Variante (KVG)

  • Rückkehrgarantie zur deutschen GKV
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Berücksichtigung bei der KVDR
  • Ehepartner bei deutscher GKV versicherbar
  • Formular E 106 für deutsche GKV-Mitgliedskarte
  • Preis- / Leistungsverhältnis
  • Pro-Kopf-Pauschale
  • keine Beitragssteigerung durch Alterssprünge

Nachteile der CH-gesetzlichen Variante (KVG)

  • Pflege nur als Sachleistung, keine Geldleistung
  • kein Privatpatientenstatus
  • entsprechend schlechte Leistungen
  • keine Altersrückstellungen
  • jede Person einzeln zu versichern
  • Chf 300,00 Grundfranchise in CH bzw. gesetzliche Zuzahlungen in Deutschland.Kontaktformular


Private deutsche Krankenversicherung (PKV)

Der Grenzgänger kann auch die Variante wählen, sich voll privat krankenzuversichern in Deutschland. Dazu bieten wir einen Vergleich von drei leistungsfähigen Tarifen unterschiedlicher Gesellschaften. Sehen Sie hierzu auch den Ausdruck unserer Vergleichssoftware von Morgen & Morgen.

Eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV – ist wie beim Tarif Mondial der Sympany / SWICA – ausgeschlossen, bzw. stark eingeschränkt. (Ab Alter 55 ist eine Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Kasse nicht mehr möglich).

Die Auswahl unserer Anbieter genügt höchsten Leistungsanforderungen und Qualitätsansprüchen an einen Versicherer.

Wir sind der Meinung, dass „abgespeckte“ Tarife großen Ärger im Leistungsfall verursachen und weder angeboten noch versichert werden sollten.

Vorteile der PKV – Variante

  • Privatpatient
  • weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif)
  • Altersrückstellungen
  • bei Rückkehrpflicht zur deutschen GKV Umwandlungsmöglichkeit in Ergänzungsversicherungsschutz und Mitnahme von Altersrückstellungen
  • verdienstunabhängiger Beitrag
  • Preis- / Leistungsverhältnis
  • Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
  • individueller versicherungsumfang – bedarfsgerecht
  • PVN (Pflegepflichtversicherung)
  • keine Beitragssteigerung durch Alterssprünge

Nachteile der PKV – Variante

  • Evt. eine hohe Selbstbeteiligung
  • Gesundheitsprüfung
  • jede Person ist einzeln zu versichern
  • Rückkehr in GKV ist eingeschränkt; es sei denn, es findet eine Anstellung unter der Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland statt. Besonderheiten, wie Alter 55 sind zu beachten.

Private schweizerische Versicherung nach VVG

Dieses Modell wird derzeit nicht mehr angeboten, da es sich um keine substitutive Krankenversicherung handelt. Bestehende Verträge sollten dringend überprüft werden! Kontaktformular

 

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