Betriebshaftpflicht

Schutz für die Firma mit einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Für viele Unternehmen praktisch ein Muss, denn die Versicherung kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter auf und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Risiko „Haftpflicht“

Zur Veranschaulichung von Haftpflichtrisiken wird gerne das sprichwörtliche Damokles-Schwert herangezogen. Völlig zu Recht, denn es symbolisiert eine latente Gefahr, die sich jederzeit mit mehr oder minder schwerwiegenden (finanziellen) Folgen realisieren kann.

Gemeint sind in diesem Kontext in erster Linie Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer, die Dritte aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ableiten können. Als Ursache kommen beispielsweise fehlerhafte Produkte, Montagefehler oder auch eine Sachbeschädigung am Eigentum des Kunden, z. B. durch einen Lieferanten, in Betracht. Für einige Berufsgruppen ist eine Berufs-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, etwa für Rechtsanwälte oder Ärzte. Andere Betriebe, Handwerker oder Händler, sollten sich freiwillig versichern.

Wenn Menschen durch Mitarbeiter oder Gerätschaften Ihres Unternehmens geschädigt werden, ist die Unternehmung zu Schadensersatz verpflichtet. Da die Höhe dieses Ersatzes unbegrenzt ist, können schnell Beträge entstehen, die Ihnen und dem Geschäft die Existenzfähigkeit entziehen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte daher für jeden Betrieb eine der ersten Versicherungen sein.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die gesetzliche Festlegung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 823. Dort ist zu lesen: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Dabei spielt es keine Rolle, ob ein entstandener Schaden durch eine Privatperson oder durch einen Gewerbebetrieb verursacht wurde.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung und wer sollte sich versichern?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe sowie Industrieunternehmen mit allen dem Gewerbezweck dienenden Tätigkeiten, Rechtsverhältnissen und Eigenschaften. Neben den Inhabern bzw. gesetzlichen Vertretern des Betriebes sind in der Regel auch alle Mitarbeiter mitversichert. Ein enormes Kostenrisiko stellen auch mögliche Schäden durch Umwelteinwirkungen dar, die durch das Gewerbe hervorgerufen werden, etwa eine Erdreichverseuchung durch auslaufendes Hydrauliköl oder Gifte. Schutz bieten kann hier eine Umwelthaftpflichtversicherung bzw. Umweltschadenversicherung, die nicht automatisch Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist.

Ein Schaden muss für den Verursacher nicht in jedem Fall auf den ersten Blick ersichtlich sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise, je nach Tarif, auch Internetschäden ab. Verursacht ein Mitarbeiter Ihres Betriebes einen Datenausfall bei einem Dritten, beispielsweise durch eine vireninfizierte E-Mail, ist dies durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Ein weiterer Vorteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist auch, dass bestimmte Versicherungen die Bauherrnhaftpflicht decken, die Sie anderenfalls separat abschließen müssten. Die Betriebshaftpflicht umfasst eine große Zahl verschiedener Deckungen und Einschlüsse, die Ihnen in der Vielzahl eine optimal auf Sie abgestimmte Versicherung ermöglichen.

Klauselbogen zur Betriebshaftpflichtversicherung

Mit unseren Betriebshaftpflicht-Konzepten bieten wir Ihnen deutliche Mehrwerte. In unserem Klauselbogen haben wir wichtige Haftungsthemen aufgegriffen, die Ihnen deutliche Mehrleistungen gegenüber den gängigen Versicherungskonzepten zur BHV bieten. Diese sind zum Beispiel:

  • Sicherheit bei der Eingrenzung der Betriebsbeschreibung
  • Besserstellungsklausel gegenüber dem bisherigen Versicherungsumfanh Ihrer Vorversicherung
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel zu einem unserer Spezialkonzepte =
    Beitragsfreie Summen und Konditionsdifferenzdeckung bis max. 15 Monate für gleiche versicherte Gefahren.
  • Auf Ihren Wunsch hin nimmt der Versicherer keinen Regress vor: Regressverzicht
  • Deutlich besserer Umgang mit vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen

Wir machen Sie sicherer – garantiert!

Schadenbeispiele Betriebshaftpflicht:

Bsp. 1: Bei Schachtarbeiten für die Verlegung neuer Abwasserrohre im Vorgarten eines Mehrfamilienhauses wird die vorhandene Zisterne irreparabel beschädigt. Das austretende Wasser flutet den Schacht. Die Kosten für den Austausch der Zisterne trägt die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers.

Bsp. 2: Bei Schweißarbeiten an einem Metallzaun kommt es durch Funkenflug versehentlich zu Brandschäden an einem parkenden Auto. Zur Beseitigung des Schadens ist die komplette Lackierung der betroffenen Fahrzeugseite sowie des Dachs notwendig. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten.

Bsp. 3: Eine gerade neu eröffnete Wein- und Spezialitätenhandlung setzt zu Werbezwecken so genannte Kundenstopper ein, die nur aufgeklappt und vor das Geschäft gestellt werden müssen. Ziel ist, Passanten durch beidseitig angebrachte Werbebotschaften in den Verkaufsbereich zu locken. Eine unzureichende Fixierung plus starker, böiger Wind sorgten dafür, dass der an sich standfeste Stopper in Bewegung geriet und einen davon überraschten Fußgänger zu Fall brachte. Es entstand nur Sachschaden, der die Betriebshaftpflicht dennoch teuer zu stehen kam, weil neben der Bekleidung auch die hochwertige Uhr des Passanten Schaden nahm.

Bsp. 4: In einem Café verschüttet eine Kellnerin versehentlich ein großes Glas Milchkaffee, dessen Inhalt sich überwiegend in die Notebook-Tastatur eines Gastes ergießt. Das Gerät stellt daraufhin dauerhaft seinen Dienst ein. Die Kosten für die Anschaffung eines neuen Notebooks sowie für die Reinigung der Garderobe des Gastes trägt die Betriebshaftpflichtversicherung des Cafés.

Bsp. 5: Ein Optiker verletzt eine junge Frau durch einen ungeschickten Handgriff erheblich am Auge, als er ihr die neue Brille zur Einstellung des korrekten Sitzes anpassen will. Die Kundin muss operiert werden und verbringt mehrere Wochen in einer Augenklinik. Im Anschluss fordert und erhält sie Schmerzensgeld, die die Betriebshaftpflichtversicherung ebenso trägt wie die Behandlungskosten.

Produkthaftpflichtversicherung

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist in vielen Fällen die perfekte Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Produkthaftungsgesetz. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang stellt die verschuldensunabhängige Haftung für Produktmängel dar. Demnach müssen Hersteller, teils sogar auch Importeure, für Schäden aus Produktmängeln finanziell geradestehen, die sie selbst bzw. der Betrieb nicht verschuldet haben. Um in die Haftung zu geraten, genügt es, dass die produzierte Ware fehlerhaft ist und gewerblich vertrieben wurde.

Schadenbeispiele Produkthaftpflicht:

Bsp. 1: Stürzt und verletzt sich ein Radfahrer beispielsweise aufgrund eines nachweislich konstruktionstechnisch nicht einwandfreien Rades, greift in der Regel bereits die Haftung. Gut, wenn der Hersteller eine Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, denn die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung würde in diesem Fall keinen Schutz bieten, versichert sie doch nur das Betriebsstättenrisiko.

Bsp. 2: Die von einer Firma hergestellten Süßwaren sind unverkäuflich, weil sie durch eine zugelieferte, mit einem Bitterstoff verunreinigte Zutat, ungenießbar geworden sind. Für den Lieferanten der verunreinigten Zutat ergibt sich hieraus die Haftung für einen Vermögensschaden, der finanziell nur über eine Produkthaftpflichtversicherung abgefangen werden kann.

Bsp. 3: Ein Hotelier verkauft seinen Gästen an der Hotelbar einen als „Hausmarke“ gelabelten Wein in verschiedenen Gebindegrößen. Er bezieht den Wein seit Jahren von einem italienischen Winzer. Eine Lieferung allerdings wurde gepanscht, entweder vom Hersteller oder im Abfüllbetrieb. Die Hotelgäste klagen über Magenkrämpfe und Schwindel. Der Hotelier ist in diesem Fall haftbar.

Für Details und Fragen sprechen Sie gerne unsere Gewerbeversicherungsexperten an:

Standort Lörrach: Herr Samuel Gerwig – Versicherungskaufmann – Tel. 07621 – 9191412

Standort Freiburg: Herr Mathias Plötze – Betriebswirt (VWA); Versicherungskaufmann; Tel. 0761 – 15433590

Standort Schopfheim: Herr Jörg Maluck – Versicherungskaufmann – Tel. 07622 – 6789 15


Für Interessenten / Neukunden:

Ihre Mithilfe ist sehr wichtig! Um Ihnen einen bedarfsgerechten, genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen anbieten zu können, brauchen wir natürlich Ihre Mithilfe. Hierzu ist eine komplette Risikoerfassung unerlässlich.

Risikoerfassung Betriebshaftpflicht


Für Bestandskunden

Wenn Sie schon Kunde bei uns sind, benötigen wir bei Änderungen ebenfalls Ihre Mithilfe. Bitte lassen Sie es uns wissen, falls sich ewtas an Ihrer (Risiko-) Situation geändert hat. Nutzen Sie hierfür unseren: Kurz-Check Gewerbe


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