Autoversicherung hier vergleichen und wechseln!

Wir haben für Sie über 100 KFZ Versicherungen im Vergleich!

Eine KFZ-Versicherung ist Pflicht in Deutschland – aber muss sie teuer sein, um auch gut zu sein. Wir bieten Ihnen mit unseren hervorragend ausgebildeten KFZ-Versicherungsexperten an den Standorten Schopfheim, Lörrach und Freiburg einen transparenten Marktvergleich und kümmern uns um Sie. Von der Ausgabe der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), über die Antragsstellung und Beratung über die wichtigsten Leistungsinhalte, bis hin zum Schaden – wir sind für Sie da. Egal, ob eine Rabattübertragung notwendig wird oder angeraten ist oder Sie Fragen zu wichtigen Zusatzbausteinen wie Fahrerschutz oder GAP-Deckung haben.

Hier geht´s zu unserem Vergleichsrechner: Privat genutzte PKW Versicherung:

In der KFZ-Versicherung ist zu beachten, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine Kraftfahrtzeugversicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie brauchen jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilkaskoversicherung oder die Fahrzeugvollkaskoversicherung.

Wenn Sie eine bestimmte Kfz-Versicherung in nähere Betrachtung gezogen haben, empfehlen wir, insbesondere die Einschlüsse der Haftpflichtversicherung zu prüfen. Diese können, neben den obligatorischen Bestandteilen, von Tarif zu Tarif variieren. So ist beispielsweise vermittels der MallorcaPolice ein Einschluss der Kfz-Versicherung vorgesehen, der eine Kfz-Haftpflicht außerhalb Deutschlands garantiert.

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Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland

Der Gesetzgeber gibt vor, dass jedes motorisierte Fahrzeug, eine Haftpflichtversicherung besitzen muss – ohne diese Versicherung darf der Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt vor zivilrechtlichen Schadenansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer schädigen. Über die KFZ-Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Zur Veranschaulichung führen wir Ihnen drei kurze Schadenbeispiele auf.

Beispiel: Personenschaden

Beim Rechtsabbiegen übersehen Sie einen Fahrradfahrer, welcher bei grüner Ampel die Straße überqueren wollte. Es kommt zur Kollision und der Fahrradfahrer stürzt auf die Fahrbahn. Dabei zog er sich eine Kopfverletzung und einen Beinbruch zu. Für die Behandlungskosten und den Aufenthalt im Krankenhaus kommt Ihre

KFZ-Haftpflichtversicherung auf. Auch eventuelles Schmerzensgeld wird an den Geschädigten gezahlt.

Beispiel: Sachschaden

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Sie verlieren die Kontrolle über Ihr Fahrzeug und prallen an die Hauswand Ihres Nachbarn. Die Reparatur der Hauswand beläuft sich auf 5.000 Euro. Auch für die Reparatur der Hauswand ist die KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig.

Beispiel: Vermögensschäden

Sie parken vor der Garage Ihres Nachbarn. Seinen Kundentermin kann er deshalb nicht wahrnehmen. Der dadurch entstandene finanzielle Schaden wird geschätzt und Ihre KFZ-Versicherung übernimmt die Kosten.

Versicherungssummen und gesetzliche Mindestdeckungssummen

Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 schreibt der Gesetzgeber die folgenden  Mindestversicherungssummen in der KFZ-Versicherung wie folgt vor:

  • Personenschäden 7,5 Mio Euro
  • Sachschäden 1,22 Mio Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro

Die guten Versicherer bieten aber weitaus höhere Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. Euro an.  

Kaskoversicherung

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit eine Kaskoversicherung abzuschließen. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung oder die Zerstörung an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Außerdem sind auch bestimmte festeingebaute Teile wie z.B. ein Navi mitversichert.

Man unterscheidet zwischen einer Teil- und Vollkaskoversicherung.

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

In der Regel wird meist eine Selbstbeteiligung von 0 Euro oder 150 Euro je Schadenfall vereinbart. Je höher der Selbstbehalt desto geringer der Versicherungsbeitrag.

Leistungen in der Teilkaskoversicherung:

  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Schäden durch Entwendung, Diebstahl oder Raub
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Schäden durch Lawinen (auch Dachlawinen)
  • Schäden durch Zusammenstoß mit (Wild)-Tieren
  • Schäden durch Tierbiss und Folgeschäden
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Glasbruch

MERKE: In der Teilkaskoversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt zu Grunde gelegt. Deshalb werden Sie im Schadenfall nicht zurückgestuft.

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)

Auch in der Vollkasko kann ein Selbstbehalt vereinbart werden. Hier gilt: Desto höher die Selbstbeteiligung desto geringer der Versicherungsbeitrag. Üblicherweise liegt die Selbstbeteiligung bei 300-, 500-, oder 1.000 Euro.

Leistungen der Vollkaskoversicherung:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
  • Vandalismus
  • Und alle Leistungen der Teilkasko

In der Kaskoversicherung sind Schäden, die durch Abnutzung oder Verschleiß entstehen, natürlich generell NICHT VERSICHERT!

Zusätzliche Leistung und Merkmale der Autoversicherung

Neben der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung besteht die Möglichkeit einen Schutzbrief als zusätzlichen Baustein abzuschließen. Sie erhalten kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder Diebstahl. Sollte eine schnelle Reparatur nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen.

Nicht nur der Versicherungsumfang bestimmt die Versicherungsprämie. Auch andere Faktoren/Merkmale fließen in die KFZ-Berechnung ein:

  • Fahrerkreis
  • Fahreralter
  • Fahrleistung
  • Tarifgruppen (bspw. Beamtentarif)
  • Nutzung (privat o. gewerblich)
  • Zulassungsbezirk
  • Abstellplatz
  • Wohneigentum

Schließen Sie Ihre KFZ-Versicherung über bei der Zapp GmbH ab. Wir überzeugen Sie gerne von unserer kundenorientierten Arbeit und halten Sie weiterhin immer auf dem Laufenden. Mit unseren Niederlassungen in Freiburg, Lörrach und Schopfheim sind wir Ihr Ansprechpartner vor Ort – uner serviceversprechen gilt selbstverständlich auch, bei einem Onlineabschluss Ihrer Autoversicherung über unseren KFZ Vergleichsrechner.

Rabattschutz, GAP-Deckung, Fahrerschutz,  Auslandschadenschutz,  private Unfallversicherung statt Insassen-Unfall-Versicherung! Welche Einschlüsse braucht man wirklich in seiner KFZ-Versicherung – was ist sinnvoll, was kann getrost weg gelassen werden?

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Rabattschutz: Ist ein (oder mehrere) belastender Schaden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Jedoch Bitte unbedingt beachten: Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.

GAP-Deckung: Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zwischen der Restleasingforderung und dem Wiederbeschaffungswert.

Fahrerschutz-Versicherung: Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem selbst-oder mitverschuldeten Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges erleidet. Die Kostenübernahme bezieht sich auf Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen und Schmerzensgeld etc. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn dem Fahrer aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen wegen des Unfalls Ansprüche gegen Dritte zustehen, z. B.: Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, privater Krankenversicherer

Auslandsschadenschutz:  Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen. Der Versicherer leistet bis zur im Versicherungsschein genannten Höhe.

Insassen-Unfallversicherung: Im Pauschalsystem => Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer sowie die Mitfahrer bei einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug erleiden. Die Deckungssumme ist begrenzt auf vorher vereinbarte Deckungssummen für Tod und Invalidität und wird durch die Anzahl der Insassen während des Unfalles aufgeteilt. Im Platzsystem => Leistet für eine festgelegte Versicherungssumme pro Platz (z.B. Fahrer- oder Beifahrersitz bzw. Rückbank)

Grundsätzlich raten wir jedoch von einer Insassen-Unfallversicherung ab und empfehlen statt dessen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Gründe dafür sind die Einschränkungen beim Versicherungsschutz in der Insassen-Unfallversicherung, der Geltungsbereich „nur im KFZ“  und die niedrigen Versicherungssummen.

Mit uns als Ihren unabhängigen Versicherungsmakler in Schopfheim, Lörrach und Freiburg stehen Ihnen in der KFZ-Versicherung alle Türen offen!

KFZ Versicherung für Fahranfänger  – Prüfung der Rabattmöglichkeiten:

Endlich 18 – der Traum als Fahranfänger vom eigenen KFZ wird wahr.

Jedoch: Der Beitrag für die KFZ-Versicherung lässt Entsetzen aufkommen.

Wir als Makler beraten Sie gerne und bieten folgende Möglichkeiten:

  • Verbesserte 2. Wagenregelung auf die Eltern – TOPPREISE
  • Spezielle Rabatteinstufung mit Eltern-Kind-Regelung
  • Brachliegender SFR eines Großvaters – was passiert mit diesem Rabatt?
  • Vergleich aller Gesellschaften mit niedrigeren Jungfahrerzuschlägen

Übernahme des Rabattes von einem Firmenwagen

Sie hatten bisher einen Firmenwagen und neu stellt sich die Frage eines KFZ auf Ihren eigenen Namen? Sollten Sie den Rabatt selbst erfahren haben, besteht die Möglichkeit einer Übernahme auf Sie privat. Somit verringert sich der Beitrag in Ihrer neuen KFZ-Versicherung. Auch hier beraten wir Sie gerne.

SFR-Rabatt – Anrechnung einer ausländischen Vorversicherung

Kommen Sie aus dem Ausland zurück und hatten dort eine KFZ-Versicherung?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Rabatt mitnehmen.

Kontaktieren Sie uns. Wir als unabhängiger KFZ-Experte unterstützen Sie gerne.

TOP – Konditionen und Spitzen Service bieten wir auch unseren gewerbliche KFZ Kunden für Ihre Flotte !

KFZ – Flottenversicherung

 Allgemeines

Die Kfz-Flottenversicherung beinhaltet alle Fahrzeuge eines Unternehmens bzw. eines Gewerbetreibenden (Fuhrpark). Sie kann nicht für Privatkunden angeboten werden, die beispielsweise innerhalb der Familie mehrere Fahrzeuge besitzen.

Auch im gewerblichen Bereich gibt es je nach Versicherer und Tarif eine Mindestanzahl von Fahrzeugen, um überhaupt eine Flottenversicherung abschließen zu können.

Je nach Fuhrpark-Größe gibt es dann auch hier wieder zwei verschiedene Tarifvarianten, welche in der Kfz-Flottenversicherung zu beachten sind:

1.) Kleinflottenmodell:

  • Hier werden i.d.R. die bisherigen Schadenfreiheitsrabatte hinterlegt.
  • Je nach Anbieter mit oder ohne Angabe der Tarifmerkmale.
  • Je nach Anbieter gibt es auch günstige Ersteinstufungen (z.B.: Geschäftsführerfahrzeug, Zweitwagenregelung).

2.) Fuhrparkberechnung nach Stückprämien

  • Es wird kein Schadenfreiheitsrabatt hinterlegt.
  • Ohne Angabe der Tarifmerkmale, wie z.B. Fahrleistung, Nutzerkreis, Abstellplatz.

In einem Kleinflottenmodell oder einem Fuhrpark gehen die Wagnis-Kennziffern von gewerblichen PKW (112) und Anhängern (581) über Lieferwagen (251) bis hin zu LKW über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (222). Je nach Anbieter können auch Motorräder in der Flotte mitversichert werden.

Was ist versichert?

Je nach Leistungsspektrum, was von den Versicherer angeboten wird, kann folgendes vereinbart werden:

  • Haftpflicht-Versicherung

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie  Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen

  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild bzw. Tieren aller Art, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung

selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen

  • Insassen-Unfallversicherung

vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall

  • Schutzbriefversicherung

Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.

  • Fahrerschutzversicherung

Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung

Wird das versicherte Leasing-Fahrzeug entwendet oder liegt ein Totalschaden vor, wird dem Kunden die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des KFZ und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag erstattet.

Sogenannte BBB-Schäden

Betriebsschaden: Ein Betriebsschaden ist nicht durch einen Unfall, sondern durch die spezielle Verwendung des Fahrzeugs (z. B. Baustellenfahrzeuge), durch einen Bedienungsfehler oder durch fahrtechnisches Fehlverhalten entstanden, z. B. Schäden, die in Zusammenhang mit diversen Messinstrumenten stehen.

Bremsschaden: Ein Bremsschaden ist durch den Bremsvorgang entstanden und steht ebenfalls nicht in Zusammenhang mit einem Unfall. Typische Bremsschäden sind beispielsweise Schäden am Führerhaus oder an den Bordwänden durch verrutschte Ladung oder schleudernde Anhänger.

Bruchschaden: Ein reiner Bruchschaden ist auch nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler entstanden. Beispiel: Die Radaufhängungen brechen. Schäden, die durch Abnutzung entstehen, werden selbstverständlich nicht ersetzt.

Ein Beispiel für einen Bremsschaden (BB-Schaden): Herr H. ist Trockenbauer mit einem eigenen kleinen Betrieb. Auf dem Weg zu seinem Kunden am frühen Morgen läuft ihm auf einer Landstraße ein Fuchs vor den Transporter. Herr H. legt sofort eine Vollbremsung ein, wodurch der Spanngurt, der die Baumittel und Waren hält, reißt und die Ladung nach vorn geschleudert wird. Neben einem heillosen Durcheinander und Verschmutzungen im Laderaum entsteht ein Bruch an der Abtrennung zum Fahrerraum sowie starke Verbeulungen an der Innenverkleidung. Der Gesamtschaden beträgt mehrere tausend Euro.

Welchen Service bieten wir unseren gewerblichen Kunden?

Gerne helfen wir Ihnen eine passende Kfz-Flottenversicherung für Sie zu finden, indem wir Angebote bei verschiedenen Versicherern anfordern und so eine für Sie perfekt zugeschnittene Flotte für Ihren Fuhrpark anbieten zu können. Wie bereits oben erwähnt, müssen hier einige Aspekte, wie z.B. Rabatteinstufung, Leistungsumfang, Fuhrparkgröße und auch Vorschäden berücksichtigt werden. Unseren Service für Gewerbekunden bieten wir deutschlandweit – und mit einer Vorort-Beratung auch im Großraum Freiburg und Lörrach.

Im Schadenfall sind unsere Schadenspezialisten gerne für Sie da. Wir kümmern uns um die Schadenmeldung, Vereinbarung von Gutachter-Terminen, Einreichung von notwendigen Unterlagen, wie z.B. Rechnungen, Bilder und Kostenvoranschläge und stehen Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite. Als Makler vertreten wir nämlich SIE und nicht das Versicherungsunternehmen.

Ein Schadenfall ist eingetreten – was nun?

Ein Schadenfall ist ganz schnell passiert und lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie auch dafür geradestehen. Dann heißt es: „ruhig bleiben und einen kühlen Kopf bewahren!“

Aber kein Grund zur Panik – Sie sind nicht allein. Wir stehen Ihnen auch im Schadenfall mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie, wo wir nur können.

Wie verhalten Sie sich nach einem Autounfall richtig? Hier geht´s zur Checkliste!

Folgende Angaben und Daten sollten Sie im Schadenfall immer parat haben:

·       Wann ist der Unfall passiert?

·       Wo ist der Unfall passiert?

·       Wie hat sich der Unfall ereignet?

·       Name, Anschrift und Tel. des Unfallgegners

·       amtliches Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs

·       Falls Zeugen vorhanden sind, sollte auch hier Name und Anschrift bekannt gegeben werden.

Ganz wichtig sind auch immer Beweisaufnahmen bzw. Fotos von der Unfallstelle und den vorhandenen Beschädigungen.

Sinnvoll ist es  immer die Servicekarte der Versicherung und einen Europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mitzuführen, damit die oben aufgeführten Daten sofort an der Unfallstelle schriftlich festgehalten werden können.

Hier geht´s zum externen link der VHV Versicherung: Europäischer Unfallbericht.

Mit diesen Angaben im Gepäck können Sie uns jederzeit anrufen oder direkt bei uns im Büro vorbeischauen. Wir werden den Schaden gemeinsam aufnehmen, die Schadenmeldung ausfüllen und unverzüglich an die zuständige Versicherung weiterleiten. Für Fragen, Sorgen und  Ängste haben wir jederzeit ein offenes Ohr. Das beweisen unsere bisherigen Kunden gerne und sprechen uns auch in öffentlichen Portalen großes Lob für die gute und unproblematische Zusammenarbeit aus. Sehen Sie hier unsere hervorragenden Bewertungen für unseren Schadensservice.

Besondere Tarife für Kunden mit hohen Qualitätsansprüchen in der Autoversicherung:

Einige Anbieter und Tarife unterscheiden sich deutlich in Service und Leistung von den „Billiganbietern“ im deutschen KFZ-Versicherungsmarkt. Als Geschäftsführer der Robert Zapp GmbH habe ich mein Firmenfahrzeug bei der Itzehoer Versicherung V.a.G. mit dem Tarif TOP-Drive versichert. Die Itzehoer ist der Serviceversicherer in der KFZ-Versicherung am deutschen Versicherungsmarkt und der Tarif TOP-DRIVE bietet, wie der Name schon sagt, einen Top-Versicherungsschutz für Ihr Auto.

Warum TOP-DRIVE?

Der Kauf eines Neuwagens oder eines Gebrauchtfahrzeug sorgt immer für Glücksgefühle, ist aber auch eine große Investition, die man absichern sollte.

In den ersten zwei Jahren verliert Ihr Auto den meisten Wert. Im Schadenfall kann dies dann sehr teuer und nervenaufreibend sein.

Der Itzehoer TOP DRIVE-Tarif leistet bei einem Totalschaden 24 Monate lang nach Kauf, damit Ihnen kein Wertverlust entsteht: Bei einem Neuwagen erstattet die Itzehoer den Neupreis – beim Gebrauchtfahrzeug den Anschaffungspreis.

Weitere Vorteile auf einen Blick:

  • Neuwertentschädigung bis zu 24 Monate bei Totalschaden
  • Rabattschutz für alle Fahrer ab 23 Jahre inklusive
  • 10 Prozent Bonus (im Haftpflicht-Schutz) ab Schadenfreiheitsklasse 5 und einem schadenfreien Jahr!
  • GAP-Deckung: Sonderdeckung für geleaste und fremdfinanzierte Fahrzeuge in der Vollkasko
  • Direktregulierung in der Vollkasko: Schnell und sicher zur Schadenregulierung unabhängig von der Schuldfrage
  • Eigenschadendeckung auch innerhalb des eigenen Grundstückes
  • Unbegrenzte Folgeschäden von Tier- und Marderbiss
  • Parkschadenschutz (Eigenanteil 50 €)

Copyright: Robert Zapp GmbH – Christian Zapp

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